Löten
Zitat aus der RISU S 44 und S 47
Weichlöten
An Schulen dürfen die üblichen Lötarbeiten (Weichlöten) durchgeführt werden. Hierfür reicht in der Regel die natürliche Raumlüftung (Fensterlüftung) aus. Es dürfen nur bleifreie Lote eingesetzt werden, siehe auch II – 5.6.
Bleihaltiges Lot darf nach der EG-Richtline 2002/95 (RoHS-Richtlinie) nicht mehr verwendet werden.
Löten ist als Tätigkeit ab der 7. Klasse selbstständig erlaubt (d.h. Die Schülerin oder der Schüler arbeitet selbstständig an der Maschine oder mit dem Gerät, die Lehrerin oder der Lehrer beaufsichtigt im Rahmen seiner Dienstpflicht.)