Regeln bei berührungsgefährlicher Spannung
Siehe auch Definition: Berührungsgefährliche Spannung
Grundregeln:
- Kabel und Stecker auf Schäden prüfen.
- Aufbau so gestalten, dass kein versehentliches Berühren möglich ist.
- Nach Anlegen der Betriebsspannung Schaltung nicht mehr berühren.
- Falls ausnahmsweise in die unter Spannung stehende Schaltung hineingegriffen werden muss, hierfür nur eine Hand verwenden, die andere auf den Rücken legen. I. d. R. ist in solchen Fällen vor der Veränderung der Versuchsanordnung die Spannung abzuschalten.
- Die Schülerinnen und Schüler darauf hinweisen, dass Bananenstecker nie in Netzsteckdosen gesteckt werden dürfen.
- Nach jedem abgeschlossenen Experiment die Spannung sofort abschalten,
- Kabelverbindungen zuerst an der Spannungsquelle lösen.
- Beim Abräumen von elektrischen Geräten auf eventuell noch bestehende Kabel- oder Netzanschlussverbindungen achten.
- Keine Netzgeräte hintereinanderschalten
- Vor dem Anschalten (und nach dem Abschalten) Regler für die Spannung immer in die Nullposition drehen.
- bei Spannungen von 10kV und mehr 4cm Mindestabstand zwischen Kabeln und leitenden Oberflächen (Tischplatte etc. einhalten). Bei kleineren Sapnnungen entsprechend kleiner.
- Keine Kondensatoren mit Kapazität im nF Bereich bei 25 kV laden. Bei 10 kV ist der Grenzwert 2,5 nF
- Prüfen ob der Einsatz der Sicherheitswiderstände möglich ist.
Regeln aus der RISU
Zitat aus der RISU
Aufbau, Umbau und Abbau von Experimentiereinrichtungen (Versuchsanordnungen) mit berührungsgefährlichen Spannungen dürfen nur im spannungsfreien Zustand erfolgen.
Dies gilt auch bei Verwendung von sogenannten Sicherheitsexperimentierleitungen. Die Lehrerin oder der Lehrer überzeugt sich vor der Spannungsfreigabe vom ordnungsgemäßen Zustand des Aufbaus.
Experimentierleitungen Vor dem Benutzen sind die Experimentierleitungen auf erkennbare Schäden zu prüfen.
Die Anschlussmittel von Steck- und Schraubverbindungen müssen in ihren Abmessungen aufeinander abgestimmt sein. So dürfen z. B. Steckerstifte mit einem Durchmesser von 4 mm nicht in Buchsen mit einem Öffnungsdurchmesser von 5 mm (z. B. bei Netzsteck- dosen) eingesetzt werden. Dies gilt nicht für die Benutzung als Prüfspitzen für Messzwecke. Die Öffnungen von Kabelschuhen müssen den Bolzendurchmessern angepasst sein.
Steckdosen außerhalb von Experimentierständen dürfen zum Experimentieren nur benutzt werden, wenn sie als Experimentiersteckdosen gekennzeichnet und wie die Steckdosen an den Experimentierständen über eine Not-Aus-Einrichtung sowie einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom < 30 mA abgesichert sind. In Versorgungseinrichtungen, festinstallierten Experimentiereinrichtungen und zum Experimentieren verwendeten Geräten dürfen nur die dafür vorgesehenen Sicherungen verwendet werden. Sicherungseinsätze an Experimentiereinrichtungen dürfen nur im stromlosen Zustand entnommen oder eingesetzt werden.
Sicherheitsexperimentierleitungen sind bei allen Tätigkeiten mit berührungsgefährlicher Spannung erforderlich.
Vor dem Experimentieren mit berührungsgefährlicher Spannung müssen RCD (Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen) und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus-Ein- richtungen) auf Funktion überprüft werden. Bei täglich mehrmaligem Experimentieren ist die Überprüfung der RCD und der Sicherheitseinrichtungen vor dem ersten Experiment ausreichend.